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Energiewende im Rheingau: Fragen zur Planung und Umsetzung der Gemeinde Geisenheim
- Wie wird die Stadt Geisenheim auf die Abstandsverringerung von WKA zu Bebauungen auf 750 m reagieren,
um die städtebauliche Entwicklung ohne Einschränkung zu garantieren?
- Wie kann die städtebauliche Entwicklung ohne Einschränkung garantiert werden?
- Umfasst die Beauftragung des Gutachtens auch die Festlegung von Methoden und Funktionsanalysen für Lebensräume und Flugwege?
- Warum wurde der vorgeschriebene Zeitraum von einem Jahr für ein avifaunistischen Gutachten nicht ausgeschöpft?
- Werden die vor-Ort-Termine dokumentiert? Wenn ja, wie?
- Welche Konsequenzen hätte ein etwaiger Baustopp wie Falle von Greifenstein-Arbon für die Finanzplanung der Stadt?
- Wie bewertet die Stadt Geisenheim den Beschluss des VG Kassel mit dem der Bau eines Windparks des Landkreis Hersfeld-Rotenburg
wegen Vorkommens des roten Milans untersagt wurde?
- Welche Bauzeiten hat die Stadt Geisenheim für ein Windrad im Stephanshäuser Waldgebiet ermitteln können?
- Welche Gesamtbauzeit ergäbe sich hieraus für das gesamte Projektgebiet?
- Über welche Routen würden Anlagenteile, Schotter und Beton zu den Baustellen transportiert?
- Welchen Einfluss hat die Stadt an der Planungsführung für den Schwerlastverkehr?
- Hat die Stadt Geisenheim die LKW-Bewegungen berechnet?
- Hat die Stadt Geisenheim die Bauzeiten der Nachbarkommunen erfragt und werden diese der Gesamtbelastung für Stephanshausen
zugerechnet?
- Wären Beweissicherungsverfahren für private und öffentliche Bauwerke entlang der Transportwege vorgesehen?
- Hat die Stadt Geisenheim eine Bedarfsanalyse für die Stromversorgung von privaten Haushalten und Handel, Industrie und Wirtschaft vorgenommen.?
- Warum will die Stadt Geisenheim einen isolatorischen Einzelansatz (vermeintliche Autar-kie) wählen, obwohl die Stromversorgung nur im gesamteuropäischen Kontext betrachtet werden kann?
- Welche Basisdaten wurden für die Bedarfsanalyse herangezogen?
- Welche Anteile am Gesamtverbrauch der Stadt Geisenheim sollen Wind-/Solar- und sonstige Stromquellen zukünftig decken?
- ... in Bearbeitung
Die Stadt Geisenheim erwägt die finanzielle Beteiligung am Betriebsergebnis der Windkraftanlagen.
- Welche Zielgruppenanalyse wurde zur Findung des beteiligten Personenkreises unternommen?
- Welche Maßnahmen würde die Stadt zur Haftungsbeschränkung für Anleger treffen?
- Welcher ROI (return on investment)ist für das Planungs- und Betriebskonzept für institutionelle Anleger berechnet worden?
- Wie hat die Stadt Geisenheim die Höhe der Opportunitätskosten (entgangene Gewinne) kalkuliert?
- ... in Bearbeitung
- ... in Bearbeitung
In der aktuellen Diskussion wird die Umsetzung der Energiewende ich Deutschland zunehmend kritisch bewertet.
- Bedenkt die Stadt Geisenheim die Auswirkungen der bundesweiten Debatte über den Sinn und die
Kosten der Energiewende?
Die Monopolkommission des deutschen Bundestages hat festgestellt, dass es zu keiner
Emmissionsverringerung durch das EEG kommt.
- Wie beurteilt die Stadt Geisenheim ihre Ziele zur CO2 Reduktion u.a. in Zusammenhang mit den Ausarbeitungen von Ing. Herbert
Niederhausen (ehem. Mitarbeiter der RWE-Power AG) und der ablehnenden Haltung des NABU Untertaunus vom 1.12.2011?
- ... in Bearbeitung?
- Gemäß § 12 a-d EnWG soll eine breite Bürgerbeteiligung bei Ausbauplanung der Stromnetze das
Verfahren für eine frühzeitige, transparente und aktive Beteiligung der Öffentlichkeit
begleiten. Mit der Veröffentlichung des ersten Entwurfs zum Netzentwicklungsplan ist die zweite
von drei Konsultationen abgeschlossen. Bis zum 10.07.2012 hatten alle Interessierten die
Gelegenheit, sich zu äußern. Welche Aussage hat die Stadt Geisenheim hierzu getroffen?
- Nach Übergabe des zweiten Entwurfs an die BNetzA, können im Rahmen der Prüfung Änderungen von den
Übertragungsnetzbetreibern verlangt werden. Diese sowie die Stellungnahmen der Öffentlichkeit aus einer
dritten Konsultation fließen in die überarbeitete Fassung ein. Diese letzte Fassung ist nach der
Genehmigung durch die BNetzA schlussendlich Basis für den Bundesbedarfsplan.
Wie berücksichtigt die Stadt Geisenheim dies für den eigenen Zeitplan?
- Welche Informations- und Dialogtage plant die Stadt für die Bereiche Technik und Umwelt?
- Welche Kompetenzen und finanziellen Mittel stehen hierfür bereit
- Wie informiert die Stadt über dieses Procedere die eigenen Bürger?
Die Energiewende soll den Einsatz von allen Arten erneuerbarer Energien berücksichtigen.
- Welche alternativen Pläne hat die Stadt Geisenheim für den Einsatz von Bioenergie, Geothermie, Piezoelektrik, Fotovoltaik, Energy Harvesting, Fracking etc. getroffen?
- Wie hoch ist das Einsparpotential in der Region?
- Wurden Standortalternativen für WKA auf dem Geisenheimer Stadtgebiet untersucht? Wenn ja, welche?
Derzeit können noch nicht einmal die KfW-Mittel für Windenergie ausgeschöpft werden, weil
das Geld zur Finanzierung fehlt. Die staatliche Bank darf nur ko-finanzieren, wenn ein
privater Investor da ist.
- Welche Konsequenzen leitet die Stadt Geisenheim für die angedachten Betreibermodell ab?
Warum WEA Fledermäuse töten? Siehe hier: http://www.youtube.com/watch?v=JY9V66v_QSQ&feature=relmfu
Auszug aus dem Leitfaden Eurobats: "Die Bauphase sollte für die Jahres-/Tageszeit geplant werden, in
der Fledermäuse nicht aktiv sind. Ein typisches Fledermausjahr umfasst eine
Zeit, in der die Tiere aktiv sind (meist April bis Oktober) und eine Zeit, in der sie weniger aktiv
oder im Winterschlaf sind (November bis März). Die Bauaktivitäten sollten in
jedem Plan genau definiert werden, um sie auf die am wenigsten sensiblen Zeiträume zu begrenzen."
Für die Betriebsdauer ist ausdrücklich auf die Ausführung des Instituts Leipzig zum
Artenschutz hinzuweisen.
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Seit Oktober 2012 haben auch die Naturschutzverbände erkannt, dass die Genehmigungsverfahren für den Artenschutz nicht
ausreichen und so hat z.B. die AGFH/ LAG im NABU LV Hessen sich neu positioniert. ... jetzt lesen
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Welche Auswirkungen hat die Überschneidung von Nichtaktivphasen dieser Lebewesen mit der herkömmlichen
Schlechtwetterphase im deutschen Bauwesen?
- Haben die vorliegenden Angebote hierzu Aussagen getroffen?
- Welche Auswirkungen haben Abschaltzeiten zum Artenschutz auf die Berechnung der Volllaststunden?
- ... in Bearbeitung
- ... in Bearbeitung
Auf die gesundheitlichen Gefahren durch WKA haben wir in unserem offenen Brief an Herrn Ministerpräsidenten Bouffier aufmerksam gemacht.
Die ungekürzte Fassung finden Sie auf unserer Webseite im Archiv. Aktuelle wissenschaftliche und medizinische Studien verlangen einen Mindestabstand zu Windparks von 2.000 Metern.
Auf dem 18. umwelttoxikologischen Kolloquium des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg sind umfangreiche Informationen hierüber genannt.
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Im Ausland ist man seit Jahren auf die gesundheitlichen Gefahren durch tieffrequenten Schall aufmerksam geworden.
Siehe auch ill wind reporting
- Welche Schutzmaßnahmen hat die Stadt Geisenheim getroffen, um ihre Bevölkerung vor der Erkrankung von VAD oder WTS zu bewahren? (s.a. fachwissenschaftliche Darstellung des Robert-Koch-Instituts)
- Hat die Stadt Geisenheim den sicheren Mindestabstand bei der Gebietsplanung berücksichtigt?
- Haben die parlamentarischen Vertreter Einfluss auf die Landesentwicklungsplanung genommen, um gesundheitliche Schäden von den Bürgern fernzuhalten?
Erwiesenermaßen entsteht durch den Bau von Windkraftanlagen ein Werteverlust für Grundstü-cke und Gebäude. Es handelt sich hier faktisch um einen Planungsschaden.
- Wie will die Stadt Geisenheim den durch Planungsschaden entstehenden und erwiesenen Wertverlust
für Grundstücke und Gebäude im Falle des Baus von WKA ausgleichen?
Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen hat mit der Informationsschrift "Archäologie im Wald - Erkennen und Schützen von
Bodendenkmälern" ausführlich über die Bedeutung und die Schutzmaßnahmen für den Erhalt von
Bodendenkmälern Stellung genommen.
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- Wie stellt die Gemeinde Geisenheim sicher, dass die keltischen Bodendenkmäler im Bereich der
ausgewiesenen Vorranggebiete (dort befinden sich ca. 12 Hügelgräber) im Falle des Baus und der Erschließung
von WKA erhalten bleiben?
- Welche Erhaltungssicherungsmaßnahme ist an einen möglichen Pachtvertrag gekoppelt?
- Warum will die Gemeinde Geisenheim das Klimaschutzkonzept des Zweckverbandes nicht abwarten?
- Sind die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Schutz gegen Baulärm bedacht?
- Hat die Stadt die Vorschriften der Umgebungslärmrichtlinie EU zum Bauvorhaben WKA in Stephanshausen geprüft?
- Wie ist die Abschätzung der Stadt Geisenheim für Straßentypen mit der Kennung B und LKG für die realistisch zu
erwartenden DTV-Werte (durchschnittlicher täglicher Verkehr)?
- Welches Ermittlungsverfahren hat die Stadt Geisenheim für die maßgeblichen stündlichen
Verkehrsmengen für den Tag, den Abend und die Nacht sowie die maßgeblichen LKW-Anteile verwendet oder durch Dritte verwenden lassen?
- Gibt es bereits Studien, Nachweise oder Hochrechnungen für die betroffenen Gebiete?
- Wie und wann werden diese der betroffenen Bevölkerung bekannt gemacht?
Die Tallagen des Rheingaus sind bereits durch Siedlungen, Industriebauten und Verkehrsadern der Natur entzogen,
ebenso der Großraum Wiesbaden/Mainz/Frankfurt. Soll nun das das Erholungsgebiet Rheingaugebirge/Hinterlandswald aus
wirtschaftlichen Interessen zerstört werden?
Der visuelle Eindruck der Anlagen einer Windfarm sowie die Eigenart der Rotorbewegung sind faktisch gegeben und müssen
deshalb bei der Standortplanung maßgeblich berücksichtigt werden.
- Welche Maßnahme will die Gemeinde Geisenheim treffen,
um die durch Lärm, Schattenwurf und Diskoeffekt entstehende Belastung für die Betroffenen aufzufangen?
- Hat die Stadt Geisenheim die Landschaftsbewertung des Bundesamtes für Naturschutz für das Rheingaugebirge berücksichtigt?
- ...in Bearbeitung
Der Bau von Windkraftanlagen in geschlossenen Wäldern ist aus naturschutzfachlicher Sicht
grundsätzlich abzulehnen. So bewertet dies der Landesverband des NABU in Brandenburg im Mai 2011.
Auch der Bundesverband für Naturschutz in Bonn hat in seinem Positionspapier im Juli 2011 Kriterien definiert, die den
Bau von WKAs in Stephanshausen eher auschließen. Ob unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen genehmigt werden könnten, muß zunächst durch
Datenerhebung zu den Auswirkungen an bereits in Wäldern bestehenden WK- Anlagen ermittelt werden.
Die entsprechenden Forschungsergebnisse müssen in rechtsverbindliche Genehmigungsvoraussetzungen
einfließen. Darüber hinaus schreibt die Naturschutz-Akademie Hessen den Waldrändern eine besondere Bedeutung zu. ...jetzt lesen
- Wie lautet die naturschutzfachliche Bewertung des Landesverbandes NABU in Hessen?
- Wie verantwortet die Stadt Geisenheim die Beeinträchtigung von 20 Quellen, die sich in unmittelbarer Nähe der geplanten WKA Standorte befinden?
- Hat die Stadt Geisenheim Gegenmaßnahmen für die Beeinträchtigung der Quellen und der Waldränder geplant?
Aus technischen Gründen ist die Nähe zu einer leistungsfähigen Stromleitung unabdingbare Voraussetzung für den Anlagenbetrieb.
Die Anbindung an den nächsten Übergabepunkt wurde in den vorliegenden Angeboten als Erdkabellösung angeboten.
- Welche Wegführung wurde von den Projektieren hierzu vorgeschlagen?
- Welche Zwangspunkte muss die Stadt bei der Trassenführung bedenken und einhalten?
- Gibt es einen abgestimmten Bauzeitenplan, der eine gleichzeitige Fertigstellung von WKA und Anbindung garantieren könnte?
- Welche Lösungen liegen dafür vor?
Bei dem Abbau von seltenen Erden kann es zu austretender Radioaktivität kommen.
Deutschland will den Ausstieg aus dem Atomenergie.
- Hat die Stadt Geisenheim mit der Einholung von Angeboten zum Betrieb von WKA die Einschränkung für Modelle
vorgenommen, die ohne den umweltschädlichen Einsatz von z.B. Neodym auskommen?
- Hat die Stadt Geisenheim die Angebote und Firmenstrukturen der verschiedenen Windkraftbetreiber von Wirtschaftsjuristen und unabhängigen Wirtschaftsprüfern überprüfen lassen?
- Hat die Stadt Geisenheim die Unbefangenheit von Entscheidern und Anbietern geprüft?
- Hat die Stadt Geisenheim die Referenzen der Anbieter überpürft?
- Warum hat die Stadt Geisenheim Anbieter ohne Referenz und nachgewiesene mehrjährige Fachkompetenz zu einer Angebotsabgabe aufgefordert?
Eine im Auftrag des Umweltbundesamtes anhand von 105 Zulassungsverfahren durchgeführte Studie
„Evaluation des UVP-Gesetzes des Bundes” weist den materiellen Nutzen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
eindeutig nach. Damit wird das Vorurteil, die UVP habe keinen tatsächlichen Nutzen für die Umwelt („Die UVP kostet nur
und bringt nichts.”), klar widerlegt. Siehe auch Evaluation des UVPG des Bundes -
Auswirkungen des UVPG auf den Vollzug des Umweltrechts und die Durchführung von Zulassungsverfahren für Industrieanlagen und Infrastrukturmaßnahmen
Für die Durchführung von Windparkprojekten wird eine UVP auch für Gebiete mit weniger als 19 Anlagen zur Bürgerbeteiligung und für eine Rechtssicherheit empfohlen.
- Welche Haltung nimmt die Stadt Geisenheim zu den Forderungen aus dem Umweltschutz ein?
- Welche verschuldensunabhängige Haftung hat die Stadt Geisenheim für den Betreiber oder von ihm als
eingesetzte Dritte für eine Pachtvertragsregelung vorgesehen?
- Welche Sicherung der Einrede im Falle der Übertragung von Nutzungsrechten auf Dritte hat die Stadt
Geisenheim vorgesehen?
- Welche Konsequenzen zieht die Stadt Geisenheim aus der Tatsache, dass bereits 2 Unternehmen das ausgewiesene Gebiet im
Stephanshäuser Wald als unwirtschaftlich erachtet und Angebote zum Betrieb entweder wieder zurück oder erst gar nicht
abgegeben haben?
- Wie ermittelt die Stadt Geisenheim eine verlässliche Plangröße für den Parameter "Volllaststunden"?
- Wurde ein Sicherheitsabschlag - wie im Gutachten des TÜV Süd erwähnt- auf die Hochrechnungen gemacht, um das noch vor kurzem als windschwach geltende Gebiet entsprechend zu evaluieren?
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